§ 11 WaStrVermRGGesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 5 UmstRückstGGesetz über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 6 ApoAnwRstGGesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 5 BewÄndGGesetz über die Anwendung und Änderung bewertungsrechtlicher Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.