§ 41 WpIPrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 WPAnrVVerordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WpÜGAnwendVVerordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 23 WpAVVerordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
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§ 6 WiPrüfVOVerordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
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