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Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer während der Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten selbstständig zu fertigenden schriftlichen Themenarbeit sowie je einer unter Aufsicht zu fertigenden schriftlichen Abschlussarbeit in den Lernbereichen Erziehungswissenschaft, Berufswissenschaft, Sozialwissenschaft sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaft.
Das Thema der Themenarbeit bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Weiterbildung auf Vorschlag des Prüflings.
Die Aufsichtsarbeiten werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der Leitung der Weiterbildung bestimmt. Eine Aufsichtsarbeit darf drei Zeitstunden nicht überschreiten.
Die Themenarbeitund die Aufsichtsarbeiten sind von mindestens zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander zu bewerten. Bei unterschiedlicher Beurteilung über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Liefert der Prüfling die Arbeit/en ohne ausreichende Entschuldigung nicht oder nicht fristgerecht ab, so wird/werden sie mit „ungenügend“ bewertet.