§ 112 Abs. 2 Nr. 4 ZApprODurchführung der Kenntnisprüfung
die tragenden Gründe für das Bestehen oder das Nichtbestehen der einzelnen Abschnitte der Kenntnisprüfung und
§ 104 Abs. 1 ZApprOArt der Prüfung
Die Kenntnisprüfung nach § 2 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde besteht aus folgenden Abschnitten, die nacheinander abzulegen…
§ 105 Abs. 2 ZApprOPrüfungstermine
Die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde zuständige Behörde kann zur Durchführung der Kenntnisprüfung die regulären…
§ 114 Abs. 1 ZApprOBestehen
Die Kenntnisprüfung ist bestanden, wenn alle drei Abschnitte der Kenntnisprüfung als bestanden bewertet werden. Das Bestehen eines Abschnitts setzt voraus, dass…
§ 120 Abs. 1 Nr. 7 ZApprOAntragsunterlagen
sofern vorhanden, die nach § 112 Absatz 2 anzufertigende Niederschrift über die Kenntnisprüfung nach § 2 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes über die Ausübung der…