ZertVerwV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 ZertVerwVInkrafttretenVerordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz § 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlussformel