§ 107 Abs. 1 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Die Kenntnisprüfung umfasst In der Kenntnisprüfung sollen ergänzend auch Fragen zur Notfallmedizin, klinischen Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und zu…
§ 20 Abs. 4 ZHG§10PrODie Prüfungen in Physik und Röntgenkunde sowie in Chemie haben vor allem die Erfordernisse zu berücksichtigen, die an den Zahnarzt gestellt werden.
§ 72 Abs. 3 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Die Prüfungsfragen müssen auf die Kenntnisse abgestellt sein, die für den Zahnarzt und die Zahnärztin allgemein erforderlich sind, und zuverlässige…
§ 104 Abs. 2 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Der mündliche und der praktische Abschnitt der Kenntnisprüfung dürfen nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangegangene Abschnitt bestanden wurde.
§ 5 Abs. 2 HeilBGlWÜGDV SLVerordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes in den akademischen Heilberufen Vom 9. Mai 2005
Die Prüfung orientiert sich an den §§ 40 ff. Approbationsordnung für Zahnärzte und besteht aus einem schriftlich-mündlichen sowie einem praktischen Teil. Die…