BVerfG, 1 BvR 375/21Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2021-03-16 · § 937 Abs 2 ZPO
Erfolgloser Eilantrag in einer kartellrechtlichen Sache: Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung der Beschwerdeführerin - mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils - zudem Vorwegnahme der Hauptsache
BVerfG, 1 BvR 249/21Einstweilige Anordnung v. 2021-02-06 · § 937 Abs 2 ZPO
Erfolgreicher Eilantrag wegen Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit in einem äußerungsrechtlichen eV-Verfahren - Darlegung eines besonders gewichtigen Feststellungsinteresses vorliegend entbehrlich, da Grundrechte von besonderer Bedeutung betroffen (Art 5 Abs 1 GG iVm Art 21 Abs 1 GG) - Folgenabwägung zugunsten der Antragstellerin bei offensichtlicher Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
BVerfG, 1 BvR 2743/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2021-02-04 · § 937 Abs 2 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit bei Erlass einer einstweiligen Unterlassensverfügung ohne Einbeziehung des Unterlassungsschuldners - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2793/20Nichtannahmebeschluss v. 2021-01-22 · § 937 Abs 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Rüge einer Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit mangels Darlegungen zum Feststellungsinteresse unzulässig - hier: Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen eV wegen des Vertriebs von bzw der Werbung für Mund-Nasen-Masken ohne Hinweis auf deren Schutzklasse - Rüge einer Grundrechtsverletzung durch Abweichen des Verfügungstenors vom Verfügungsantrag sowie durch unterbliebene Anhörung unzureichend substantiiert
BVerfG, 1 BvR 2681/20Einstweilige Anordnung v. 2021-01-11 · § 937 Abs 2 ZPO
Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten - hier: unterbliebene Anhörung der Gegenseite zu richterlichem Hinweis (§ 139 ZPO) zur Nachbesserung des Antrags sowie zu den Erfolgsaussichten