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Die oberste Ausländerbehörde ist zuständig für Vereinbarungen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 5 Absatz 5 Satz 1 des Asylgesetzes. Sie bestimmt die für die Unterbringung von ausländischen Personen, deren Verfahren beschleunigt nach § 30a des Asylgesetzes bearbeitet werden sollen, vorgesehenen Landeseinrichtungen.
Für Ausländer, bei denen die Voraussetzungen des § 44 Absatz 1a vorliegen, ist die Aufnahmeeinrichtung zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration…
Die Zentralen Ausländerbehörden sind zuständig für alle aufenthalts-, asyl- und passrechtlichen Maßnahmen für ausländische Personen, solange eine…
Darüber hinaus kann die Landeserstaufnahmeeinrichtung die Identität eines anderen Ausländers, der in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes im Sinne von § 44 des…
Soweit keine Zuständigkeit nach den Absätzen 1 bis 3 begründet ist, ist jede Ausländerbehörde zur Entscheidung über die bei ihr gestellten Anträge zuständig, im…
Die oberste Ausländerbehörde bestimmt durch Erlass, wie viele Plätze zur Unterbringung Asylbegehrender im Sinne des § 44 des Asylgesetzes in den jeweiligen…
Die unteren Ausländerbehörden nehmen die Aufgaben der Ausländerbehörden nach dem Aufenthaltsrecht und dem Asylrecht wahr, sofern keine besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.