Gesetze
Gesetz wird geladen …
Alle Personen, die einen Asylantrag gemäß § 14 Absatz 1 oder § 71 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Asylgesetzes bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen haben, sind nach § 22 Absatz 2 des Asylgesetzes verpflichtet, sich persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum zu melden.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtung nimmt folgende Aufgaben wahr:
Prüfung der Identität der Asylbegehrenden nach § 16 Absatz 1a des Asylgesetzes,
Verteilung der Asylbegehrenden gemäß § 45 in Verbindung mit § 46 Absatz 2 des Asylgesetzes auf die Erstaufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes,
Registrierung der Asylbegehrenden zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität nach § 16 in Verbindung mit § 63a Absatz 3 des Asylgesetzes und die Erfassung, Speicherung und Pflege der notwendigen personenbezogenen Daten in Bundes- und Landesdatenbanken; Art und Umfang der darüber hinaus zu erfassenden, zu speichernden und zu pflegenden Daten in Landesdatenbanken wird durch Verwaltungsvorschrift nach § 20 vorgegeben und
Verwahrung, Weitergabe und Sicherstellung von Unterlagen nach § 21 des Asylgesetzes.
Darüber hinaus kann die Landeserstaufnahmeeinrichtung die Identität eines anderen Ausländers, der in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes im Sinne von § 44 des Asylgesetzes untergebracht und versorgt wird und für den gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 eine Zentrale Ausländerbehörde zuständig ist, durch erforderliche Maßnahmen sichern.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtung nimmt die Belehrungen nach § 50 Absatz 4 und § 60a Absatz 2d des Aufenthaltsgesetzes vor.
Die Landeserstaufnahmeeinrichtung stellt fest, ob eine erste medizinische Versorgung der Asylbegehrenden notwendig ist und stellt diese im Bedarfsfall sicher. Die fachlichen Standards sind mit der Obersten Landesgesundheitsbehörde abzustimmen.
die Landeserstaufnahmeeinrichtung,
Die oberste Ausländerbehörde ist zuständig für Vereinbarungen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 5 Absatz 5 Satz 1 des Asylgesetzes. Sie…
Behörde zur Zuweisung und Verteilung von ausländischen Personen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Landesaufnahmegesetzes nach § 50 Abs. 1, 3 und 4 des Asylgesetzes,
Die Bezirksregierungen stellen den Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtungen und deren Aufgabenerfüllung sowie die Erfassung, Speicherung und Pflege der…
Die mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), in der jeweils geltenden Fassung, und…
Die jeweils für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung Vorschriften zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.