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Die notwendigen Kosten für den Betrieb und die Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Ausländerbehörden werden aus dem Landeshaushalt erstattet. Dies gilt auch für die notwendigen Aufbaukosten bei der Einrichtung neuer Zentraler Ausländerbehörden. Erfasst werden auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 die notwendigen Kosten, die dem Kreis Coesfeld sowie der Stadt Essen für den Aufbau ihrer Zentralen Ausländerbehörden entstanden sind. Zuständig für die Kostenerstattung sind die für den Standort der Zentralen Ausländerbehörden zuständigen Bezirksregierungen.
Die Bezirksregierungen können mit den Städten Bielefeld, Essen, Köln, Mönchengladbach und dem Kreis Unna durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass…
Die Zentralen Ausländerbehörden sind im Rahmen der Rückführung Ausreisepflichtiger für folgende Aufgaben in ihrem jeweiligen Bezirk zuständig:
die Ordnungsbehörden der Städte Bielefeld, Essen, Köln sowie der Kreise Coesfeld und Unna als Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) im Rahmen der ihnen gesondert…
Die Zentrale Ausländerbehörde Essen ist zuständig für
Soweit keine Zuständigkeit nach den Absätzen 1 bis 3 begründet ist, ist jede Ausländerbehörde zur Entscheidung über die bei ihr gestellten Anträge zuständig, im…
Das Land erstattet den Landschaftsverbänden die Aufwendungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz für ausländische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.