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Das für Kultur zuständige Ministerium ist zuständige oberste Landesbehörde und zuständige Behörde für die Aufgaben nach dem Kulturgutschutzgesetz.
Oberste Denkmalbehörde: das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium,
das für Umwelt zuständige Ministerium als oberste Umweltschutzbehörde,
Zuständige oberste Landesbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes ist der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Oberste Landesbehörde im Sinne dieses Gesetzes ist das für Justiz zuständige Ministerium.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde
Das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.