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Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium ist zuständig für
die Benennung der zuständigen Genehmigungsbehörde in Zweifelsfällen nach § 11 Absatz 3 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 147 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, sowie nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51) in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes,
die Entscheidung bei fehlendem Einvernehmen zwischen mehreren Genehmigungsbehörden nach § 11 Absatz 3 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes,
die Entscheidung bei fehlender Verständigung über Einwendungen nach § 29 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes sowie nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes,
die Entscheidung über die Benutzung öffentlicher Straßen bei fehlender Einigung nach § 31 Absatz 5 des Personenbeförderungsgesetzes sowie nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 31 Absatz 5 des Personenbeförderungsgesetzes,
die Ermächtigung der Genehmigungsbehörden zur Übertragung der Aufsicht nach § 54 Absatz 1 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes und
die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2013 (BGBl. I S. 347) geändert worden ist.
zuständig für die Entscheidung bei fehlender Einigung nach § 31 Absatz 5 des Personenbeförderungsgesetzes, nach § 32 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 31…
Genehmigungsbehörden im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen nach § 11 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 4…
die Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 30.…
zuständig für die Genehmigung und Einhaltung von Tarifen im Schienenpersonennahverkehr nach § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Allgemeinen…
Die der Landesregierung durch § 47 Absatz 3 Satz 1 und § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass von…
Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.