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Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist zuständige Behörde beziehungsweise Landesstelle
für die Überwachung nach § 12 und behördliche Anordnungen nach § 13 des Düngegesetzes, soweit es um die Anforderung an die Anwendung im Sinne von § 3 und einer Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 4 und 5 sowie § 11a Absatz 2 des Düngegesetzes, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 6 des Düngegesetzes, oder an die Mitwirkungshandlungen im Sinne einer Rechtsverordnung nach § 4 des Düngegesetzes, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 6 des Düngegesetzes, geht,
im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 13 und 14, § 11 Absatz 3 Nummer 1, § 12 Absatz 6 sowie § 22 Absatz 1 Nummer 2 des Saatgutverkehrsgesetzes sowie zur Ausführung der Erhaltungssortenverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2107) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht die Zuständigkeit des Bundessortenamtes vorgegeben ist,
für die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung nach Artikel 7 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 und
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach folgenden Vorschriften wird auf die Direktorin oder den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter übertragen:
§ 14 des Düngegesetzes im Rahmen der nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 übertragenen Zuständigkeiten und
die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte beziehungsweise Landesbeauftragter.
des Prüfungsausschusses nach § 7 Absatz 2 Satz 4 und
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach folgenden Vorschriften wird auf die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten…
im Sinne des § 59 des Pflanzenschutzgesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,
Die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist zuständig für die Zahlung der Beihilfe nach Artikel…
die Direktorin der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten im Rahmen der nach § 2 Nummer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.