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Diese Verordnung regelt die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter
für die Primarstufe
für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9)
für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10)
an Hauptschulen und Gesamtschulen
für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen)
an beruflichen Schulen sowie
für Sonderpädagogik.