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Oberste Landesbehörde und oberste Entschädigungsbehörde im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ist das Innenministerium.
Entschädigungsbehörde ist ferner die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Bezirksregierung Düsseldorf untersteht den Weisungen des Innenministeriums
Ist nach den vorstehenden Vorschriften keine Zuständigkeit gegeben, so sind die Entschädigungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Die Bezirksregierung Düsseldorf entscheidet über Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sowie nach den landesrechtlichen…
Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die örtliche Ordnungsbehörde; im Falle von Nummer 1a die…
Das Land Nordrhein-Westfalen wird in Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch die für die Entscheidung im Verwaltungsverfahren zuständige…
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksregierung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.