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Kann zwischen dem Lande Nordrhein-Westfalen und einem anderen als zuständig in Frage kommenden Land eine Einigung über die Zuständigkeit nicht erzielt werden, so übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag, wenn es in einem mit Zustimmung des Antragstellers eingeleiteten Schiedsverfahren von der obersten Landesbehörde eines von den streitenden Ländern angerufenen dritten Landes für zuständig erklärt wird.
Ist nach den vorstehenden Vorschriften keine Zuständigkeit gegeben, so sind die Entschädigungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Bestehen zwischen dem Saarland und einem anderen Land Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit, so übernimmt das Saarland die Bearbeitung des Antrags,…
Das Land Nordrhein-Westfalen wird in Verfahren vor den Entschädigungsgerichten durch die für die Entscheidung im Verwaltungsverfahren zuständige…
Soweit nach dieser Verordnung Zuständigkeiten auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen übertragen sind, ist dieses auch zuständig:
Soweit nach dieser Verordnung Zuständigkeiten auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen übertragen sind, ist dieses auch zuständig:
Zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen für die Organisation der grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.