Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS) Vom 29. Juni 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 2000
Nicht versetzte Schüler/Schülerinnen wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe.
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