Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - bis zur Klassenstufe 10 für das auslaufende achtjährige Gymnasium Vom 15. Juli 2002
Das Schulzeugnis ist der urkundliche Nachweis über Schulbesuch, Leistung und, soweit sie in dem Zeugnis zu bewerten sind, Verhalten und Mitarbeit der Schüler/Schülerinnen in der Schule.
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