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Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Schülers/der Schülerin, die sich aus den für ihn/sie geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben; dabei ist auch das Verhalten in der Gruppe zu berücksichtigen. Die Bewertung der Mitarbeit bezieht sich vor allem auf die Bereitschaft und das Bemühen des Schülers/der Schülerin, selbständig oder gemeinsam mit anderen Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten.
Verhalten und Mitarbeit werden aufgrund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des Stellvertreters/der Stellvertreterin bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit:
Die Bewertung "unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter "Bemerkungen“ zu begründen.