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Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten der Schülerin oder des Schülers, die sich aus den für sie oder ihn geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben; dabei ist auch das Verhalten in der Gruppe zu berücksichtigen. Die Bewertung der Mitarbeit bezieht sich vor allem auf die Bereitschaft und das Bemühen der Schülerin oder des Schülers, selbstständig oder gemeinsam mit anderen Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten.
Verhalten und Mitarbeit werden aufgrund der Vorschläge der einzelnen Lehrkräfte durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der Ständigen Vertreterin oder des Ständigen Vertreters bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit: „sehr gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers besondere Anerkennung verdient, „gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers den an sie oder ihn zu stellenden Erwartungen entspricht, „befriedigend“, wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, „nicht immer befriedigend“, wenn die Erwartungen unter erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, „unbefriedigend“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit der Schülerin oder des Schülers nicht den Erwartungen entspricht.
Die Bewertung „unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ zu begründen.