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Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Schülers/der Schülerin, die sich aus den für ihn/sie geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben; dabei ist auch das Verhalten in der Gruppe zu berücksichtigen. Die Bewertung der Mitarbeit bezieht sich vor allem auf die Bereitschaft und das Bemühen des Schülers/der Schülerin, selbstständig oder gemeinsam mit anderen Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten.
Verhalten und Mitarbeit werden auf Grund der Vorschläge der einzelnen Lehrer/Lehrerinnen durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des Stellvertreters/der Stellvertreterin bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit
Die Bewertung „unbefriedigend” ist im Zeugnis unter „Bemerkungen” zu begründen.