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Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung ist gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes zuständige Behörde für die Kontrolle der
stofflichen Anforderungen des in Anbauvereinigungen vorhandenen Cannabis und Vermehrungsmaterials,
Einhaltung von in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 Nummern 1 oder 2 des Konsumcannabisgesetzes festgelegten Höchstgehalten
durch die Entnahme von Stichproben und Untersuchungen.
auf dem Gebiet der Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnisse zuständige Behörde
Das Landesamt ist zuständige Behörde sowie Kontrollstelle und Stelle im Sinne
sowie
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (Landesamt), ist zuständige Behörde
im Sinne der Tierschutz-Versuchstierverordnung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.