Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Anlagen des Bergwesens ist zuständige Behörde zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 und des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 das Bergamt Saarbrücken, soweit nicht in dieser Verordnung Aufgaben ausdrücklich anderen Behörden zugewiesen werden und soweit nicht im Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 andere Stellen ausdrücklich benannt sind.