Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Anlagen des Bergwesens ist zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 das Oberbergamt des Saarlandes.