§ 3 ZweiradAusbV
Fachrichtungen der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
1.
Fahrradtechnik oder
2.
Motorradtechnik.
Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
Fahrradtechnik oder
Motorradtechnik.