ZweiradAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage ZweiradAusbV(zu § 5 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur ZweiradmechatronikerinVerordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin § 14(Fundstelle: BGBl. I 2014, 736 – 745) § 14