Markenbeschwerdeverfahren – „KUNSTKRAFTWERK“ (Wort-/Bildmarke)/„Kraftwerk“ (IR-Marke) – zur Unzulässigkeit der Ausnahmevermerke hinsichtlich der noch beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen - zur Nichtbenutzungseinrede – identische Vergleichsdienstleistungen – gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für die Dienstleistung „Musikdarbietung“ – unterdurchschnittlicher Markenähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr
Steuerliche Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger durch abgeltend wirkende Steuerabzüge ohne Abzug eines Sparer-Pauschbetrags - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht