Ausländerrecht - hier: aufschiebende WirkungZu den Voraussetzungen einer Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU bei einem seit mehr als 43 Jahren in Deutschland lebenden, vielfach vorbestraften und mit einer polnischen Staatsangehörigen verheirateten italienischen Staatsangehörigen nach zwischenzeitlicher langjähriger Nichtverbüßung einer Freiheitstrafe
Leitsatz