Grundsstückskaufvertrag: Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände und Erklärung der Unkenntnis unsichtbarer Mängel
(Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung eines Verwaltungsakts - GdB-Herabsetzungsbescheid ohne Datum - Heranziehung von beigefügten Unterlagen als Auslegungshilfe - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf - Divergenz - Darlegungsanforderungen - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - keine Pflicht des Gerichts zum Hinweis auf Antragsrecht nach § 109 SGG)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelungen zur Medizinischen Hochschule Hannover (Art 1 Nr 37 des niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen <juris: HSchulGÄndG ND 7>; § 63e NHG nF <juris: HSchulG ND 2007> idF vom 15.12.2015) - keine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG)
Ablehnung der Mitvollstreckung der Kostender Zwangsvollstreckung; Kosten für Einholung einer Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung
Insolvenzanfechtung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag; Vermutung der Zahlungsunfähigkeit bei eigenen Erklärungen des Schuldners; Zahlungseinstellung bei Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Entgeltzahlungen eines insolventen Transportunternehmens an den Betreiber des Lkw-Mautsystems
Urheberrechtsschranke für Vervielfältigungen zum Privatgebrauch: Hersteller eines mittels eines Internet-Radiorecorder hergestellten Musikmitschnitts - musicmonster
Patentbeschwerdeverfahren – "MOSFET-Vorrichtung" - Bezeichnung der Erfindung ist als Titel der Beschreibung anzugeben und stellt Teil der Beschreibung dar - der Prüfer darf eine Änderung des Beschreibungstitels grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Anmelders vornehmen
Krankenversicherung - Leistungserbringerin - Angebot von Elementardiäten in Form von Trinknahrung - kein Recht auf Beitritt zu einem Arzneiversorgungvertrag nach § 129 SGB 5 - Wahlrecht zum Beitritt zu einem bestehenden Vertrag nach § 127 Abs 2 SGB 5 oder eigene Vertragsverhandlungen mit Krankenkasse