Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer in einem Beschlussmängelverfahren über die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer; Wirksamkeit des Vorbehalts der einseitigen Verwalterbestellung in der Aufteilungsphase; Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten
Leitsatz