(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20Fallvariante für das Jahr der Trennung) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung
Kostenfestsetzungsverfahren: Auslegung eines Prozessvergleichs über "die Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten eines vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahrens
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einsichtsrecht des Mieters in das Vertragsverhältnis zwischen einem vom Vermieter mit einer betriebskostenrelevanten Dienstleistung beauftragten Dritten und dem vom von diesem weiter beauftragten Subunternehmer betreffende Unterlagen
Betriebskostenabrechnung: Einsichtsrecht eines Mieters bezüglich der Abrechnungsunterlagen bei Beauftragung einer Schwestergesellschaft mit einer Dienstleistung durch den Vermieter
Grundstücksmiete: Fortbestand des Mietverhältnisses nach Veräußerung des vermieteten Grundstücks bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Veräußerer
Schwere Brandstiftung und unterlassene Hilfeleistung: Zerstörung einer der Wohnung von Menschen dienenden Räumlichkeit; Lagerraum als taugliches Tatobjekt; Zumutbarkeit einer Hilfeleistung
Nichtannahmebeschluss: Durch Ehemann erhobene Verfassungsbeschwerde mangels wirksamer Vertretung unzulässig - Ablehnung der Beistandszulassung bei erheblichen Zweifeln an hinreichender juristischer Qualifikation der als Beistand gewünschten Person
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Feststellung einer Grundrechtsverletzung bereits in vorangegangener Eilentscheidung (hier: Kammerbeschluss vom 11.01.2021, 1 BvR 2681/20) - kein Interesse an erneuter Feststellung desselben Verstoßes dargelegt oder ersichtlich
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage für den Solidarzuschlag im Bereich der Körperschaftssteuer (§ 3 SolZG 1995 F: 15.10.2002; § 37 Abs 5 KStG F: 07.12.2006) unzulässig - unzureichende Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit sowie zur Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung