Gesetz
Normtext
§ 55 Abs. 2 KunstUrhG
§ 55 KunstUrhG
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
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Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einmalige einvernehmliche Verlängerung der Abrechnungsperiode
Betreuerbestellung: Voraussetzungen für Abweichen vom Betreuungswunsch des Betroffenen
1Die Aufrechnung erfolgt durch Aufrechnungserklärung des Dienstherrn – Besoldungsstelle – (§ 388 Absatz 1 BGB) und ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung. 2Für den Zeitpunkt der Aufrechnung kommt es darauf an, wann sich die beiden Forderungen erstmals
Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der betrieblichen Altersversorgung; offene Beschlussformel bei Pensionsfonds
Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur Beseitigung eines Sichtzauns
Nummer 4 stellt klar, dass die Erklärung über die Neubestimmung des Ehenamens (§ 1355 Absatz 1 BGB) und über die Voranstellung oder Anfügung des nicht zum Ehenamen erklärten Geburts- oder Familiennamens eines Ehepartners (§ 1355 Absatz
§§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann - Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
Abschiebungshaft: Vertretenmüssen der Verzögerung der Abschiebung wegen Verlustes des Reisepasses
Beamten nur deshalb kein Schaden entstanden ist, weil die Haftungserleichterung unter Ehegattinnen und Ehegatten nach § 1359 BGB oder zwischen Eltern und Kindern nach § 1664 BGB eingreift
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufhebung des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft bei der Erbringung von Teilleistungen; Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf einen Teilbetrag der titulierten Forderung
Verbraucherdarlehensvertrag: Information über den Beginn der Widerrufsfrist; Angabe von Beispielen für Pflichtangaben; Voraussetzungen einer vertraglichen Erweiterung der Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist
Personen, zu denen die Sterbegeldurheberin oder der Sterbegeldurheber gemäß §§ 1591 bis 1593 BGB oder §§ 1741 ff. BGB in einem Eltern-Kind-Verhältnis steht, oder
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Maschinelle Aufbereitung amtlicher Texte. Maßgeblich ist die Verkündung.