Verbindung
Verbindungen werden gesucht …
Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 65 SächsBeamtVG · § 32 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 135 SächsBG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 41 SächsBeamtVG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 32 SächsBeamtVG · § 65 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 41 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 135 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung · § 135 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 41 SächsBeamtVG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 135 SächsBG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 135 SächsBG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 41 SächsBeamtVG · § 36 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 65 SächsBeamtVG · § 32 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 41 SächsBeamtVG · § 42 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung
Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=S%C3%A4chsBeamtVG%2F37" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"