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Maßnahmen zur Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen werden mit einem Betrag von mindestens 14,08 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens jedoch in Höhe des Fehlbetrags, gefördert. Verfügt der Träger der Kinder- und Jugendarbeit oder seine landesweite Dachorganisation nicht über einen/eine vom Land geförderte/n Jugendbildungsreferenten/-in, erhöht sich der Betrag um mindestens 5,67 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in.
Bildungsmaßnahmen (§ 1 Abs. 5 Nr. 1 bis 3) werden mit einem Betrag von mindestens 11,28 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens jedoch in Höhe des Fehlbetrags, gefördert. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Freizeiten werden nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans mit einem Betrag von mindestens 1,68 Euro pro Tag und Teilnehmer/-in gefördert.
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit werden nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans gefördert.
Es gelten die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die zu ihrer Durchführung erlassenen Verwaltungsvorschriften [1] in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Das Nähere wird durch Richtlinien [2] geregelt, die das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen erlässt.
Die institutionelle Förderung nach Absatz 1 erfolgt nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans. Die Jugendverbände erhalten grundsätzlich eine…
Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 können vom Land gefördert werden, wenn sie
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe werden nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans gefördert. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen…
Das Land gewährt nach Maßgabe des Haushaltsplans den anerkannten Stellen auf Antrag Zuwendungen zu den anerkannten Personalkosten für hauptberuflich tätige…
Zur Unterstützung der Praxisanleitung gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 5 250 Euro für jede Kindertageseinrichtung, die Personen gemäß…
Das Ministerium fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage des Kinder- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.