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Das Ministerium der Justiz führt die auf Grund der bisherigen Rechtsbereinigungsgesetze von der Landesregierung herausgegebene Sammlung des bereinigten saarländischen Landesrechts (BS-Saar) fort.
Dabei sind Änderungen, Ergänzungen und Teilaufhebungen, die sich aus diesem Gesetz oder aus später erlassenen Rechtsvorschriften ergeben, in den Text einzuarbeiten und die Fundstellen der Änderungsvorschriften anzugeben.
Überholte Bezeichnungen können an das geltende Recht angepasst werden. Überschriften können vereinfacht und Einleitungs- und Schlussformeln sowie Unterschriften können weggelassen werden, soweit sie nicht auf eine Ermächtigungsvorschrift hinweisen oder für den Geltungsbereich der Vorschrift oder als Hinweis auf die erlassende Stelle von Bedeutung sind.
Die Einarbeitung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Änderungen in den Text der Sammlung des bereinigten saarländischen Landesrechts kann aus finanziellen und/oder drucktechnischen Gründen durch abschnittsweise Bearbeitung zeitlich gestreckt werden.