Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (Jahresabschlussprüfungsverordnung) Vom 29. November 2010
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
§ 5 AbschlPrüfV SL 2010
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