Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Das Gericht berät in geheimer Sitzung und entscheidet mit Stimmenmehrheit nach seiner freien, aus der Würdigung des Gesamtergebnisses der Beweisaufnahme gewonnenen Überzeugung.
§ 24 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen