§ 7 TechVerwQualV SL
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung werden nach dem Qualifizierungskonzept durchgeführt und richten sich nach den von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angebotenen Modulen, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem zeitlichen Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind in einem Kompaktkurs von sechs Monaten abzuleisten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Sie wird halbjährlich angeboten und kann auch vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses abgeleistet werden. Dabei darf ein Zeitraum von sechs Monaten vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses nicht überschritten werden. Der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist von dem für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ein Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme vorzulegen. Nach Abschluss des sechsmonatigen Kompaktkurses sind nach den Vorgaben des Qualifizierungskonzeptes drei Klausuren zu je 180 Minuten zu fertigen. Darüber hinaus sind die jeweiligen fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen bezogen auf das jeweilige Fachgebiet nach Teil B des Qualifizierungskonzeptes zu absolvieren.