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Der Versorgungsschlüssel gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes wird auf Grundlage der jeweils aktuellen Bevölkerungsstatistik des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre vor Beginn eines jeden Zuteilungszeitraums durch die für die Schwangerschaftsberatung zuständige oberste Landesbehörde berechnet. Die Anzahl der Beratungskräfte, die nach dem Versorgungsschlüssel sicherzustellen sind, wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma gerundet.
Der Versorgungsschlüssel für die Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und für die Schwangerschaftskonfliktberatung nach den §§ 5 und 6 des…
die Berechnung und Anwendung des Versorgungsschlüssels und die Anrechnung von anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie von landesweit tätigen Beratungsstellen…
Neue Bewerber können zu Beginn einer Zuteilungsperiode berücksichtigt werden. In jedem Versorgungsgebiet soll in der Regel nicht mehr als einem neuen Bewerber,…
Die Berechnungen nach diesem Paragraphen erfolgen nach Maßgabe der Anlage 1. Teil 6 Datenerhebung (§ 13 Satz 2 Nummer 5 des…
Der Zuteilungsbescheid nach § 6 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes legt die Anzahl der in der Zuteilungsperiode vom Land zu…
Liegen unter Berücksichtigung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 mehr Anträge in einem Versorgungsgebiet vor, als zur Erfüllung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.