Gesetze
Gesetz wird geladen …
Über eine Klage gegen die Durchsetzungsbehörde entscheidet das für Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeskartellamts zuständige Oberlandesgericht (zuständiges Gericht).
Die §§ 42 bis 44a der Verwaltungsgerichtsordnung sind entsprechend anzuwenden.
§ 94 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt entsprechend.
ein Eingehen auf das Ersuchen gegen Rechtsvorschriften verstoßen würde.
Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere die §§ 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, sowie die Aufgaben,…
die Durchsetzungsbehörde,
unklare Anträge erläutert werden,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.