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Die bei der Beaufsichtigung der Besuche, der Sichtkontrolle des Schriftwechsels oder der Kontrolle des Inhalts von Paketen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen durch die Unterbringungseinrichtung nur
für die in § 42 Absatz 2 aufgeführten Zwecke oder
zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Unterbringungseinrichtung,
oder der Abwehr einer Gefahr für die öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden.
zur Wahrung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt oder
Abwehr von Gefährdungen der Aufgabe des Vollzuges der Untersuchungshaft oder
In den Fällen der Absätze 1 und 2 und bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann die Unterbringungseinrichtung die Benachrichtigung oder die…
die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung innerhalb der Unterbringungseinrichtung,
die Überprüfung von Angaben von Untergebrachten gemäß § 9 Absatz 2 Nummer 4 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen,
Die Unterbringungseinrichtung darf personenbezogene Daten bei Untergebrachten oder bei öffentlichen Stellen ohne Einwilligung der Untergebrachten erheben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.