Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die bei der Beaufsichtigung oder der Überwachung der Besuche, der Überwachung der Telekommunikation, der Sichtkontrolle oder der Überwachung des Schriftwechsels oder der Kontrolle des Inhalts von Paketen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen nur
für die in § 12 Absatz 2 aufgeführten Zwecke,
für den gerichtlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit diesem Gesetz oder den Vollzugsgesetzen,
zur Wahrung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt oder
nach Anhörung des Gefangenen zum Zweck der Behandlung
verarbeitet werden.
für die in § 42 Absatz 2 aufgeführten Zwecke oder
für die in § 10 Absatz 2 und § 16 genannten Zwecke.
Erkenntnisse der Polizeibehörden und
zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten sowie zur Verhinderung oder Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, durch welche die Sicherheit oder Ordnung der…
die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (§ 59 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen),
Bei Maßnahmen nach Absatz 2 ist sicherzustellen, dass
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.