Art. 12 Abs. 3 32019R2152VERORDNUNG (EU) 2019/2152 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Spezifikationen für die Erhebung und Sammlung der in Absatz 1 genannten Informationen…
§ 6 Abs. 6 AHStatDVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
Das Statistische Bundesamt kann die Meldepflichten nach den Absätzen 2 bis 5 aussetzen, wenn es die betreffenden für die Erstellung der Außenhandelsstatistik…
Art. 11 Abs. 2 32019R2152VERORDNUNG (EU) 2019/2152 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die nationalen statistischen Stellen des Ausfuhrmitgliedstaats stellen den nationalen statistischen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats die statistischen…
Art. 14 Abs. 2 32019R2152VERORDNUNG (EU) 2019/2152 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die nationalen statistischen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats können der Geheimhaltung unterliegende Mikrodatensätze über Ausfuhren bei der Erstellung…
Art. 42 Abs. 1 32026R1395VERORDNUNG (EU) 2026/1395 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012
Für die Zwecke dieser Verordnung werden als statistische Quelle die Unionsaußenhandelsstatistiken der Kommission (Eurostat) herangezogen.