Erwägungsgrund 14 32019R2152
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken. Insbesondere wird die Einhaltung der Grundsätze der fachlichen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistischen Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit gefordert.