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Bei den in Artikel 11 Absatz 2 genannten statistischen Informationen handelt es sich um
Mikrodaten, die für die Zwecke der Statistik über den Warenverkehr innerhalb der Union erhoben werden,
Daten, die über bestimmte Waren oder Warenbewegungen gesammelt werden, und
Daten, die anhand der Einzelheiten von Zollanmeldungen gesammelt werden.
Die in Artikel 11 Absatz 2 genannten, tatsächlich aus Unternehmenserhebungen oder Verwaltungsdaten erhobenen statistischen Informationen müssen mindestens 95 % des Gesamtwerts der Warenausfuhren innerhalb der Union für jeden Mitgliedstaat in die Gesamtheit aller anderen Mitgliedstaaten umfassen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 zu erlassen, um diese Verordnung dahingehend zu ändern, dass dieser Abdeckungsgrad für die Ausfuhr von Waren innerhalb der Union angesichts technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen verringert wird; sie achtet dabei darauf, dass die Statistik den geltenden Qualitätsstandards weiterhin entspricht.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der technischen Spezifikationen für die Erhebung und Sammlung der in Absatz 1 genannten Informationen und zur genaueren Festlegung der Anwendung des in Absatz 2 genannten Abdeckungsgrads in Bezug auf den Bezugszeitraum erlassen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 23 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Der Austausch von vertraulichen Daten, die auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung erhoben oder gesammelt werden, zwischen den nationalen statistischen…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Bezugsrahmen für die vorliegende Verordnung, auch im Hinblick auf den Schutz vertraulicher Daten. Die sehr tiefe…
Die nationale statistische Stelle entscheidet nur auf Ersuchen eines Ein- oder Ausführers von Waren, ob statistische Ergebnisse in Bezug auf die betreffenden…
Die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten durch ein Mitglied des ESZB an eine Stelle des ESS ist gestattet, wenn diese Übermittlung für die effiziente…
Das Statistische Bundesamt darf mit den zuständigen statistischen Stellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union Einzelangaben austauschen, soweit dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.