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Das Kuratorium besteht aus höchstens 13 Mitgliedern.
In dem Kuratorium sind vertreten:
das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft sowie das Ministerium der Finanzen mit je einem Mitglied,
die Arbeitskammer des Saarlandes mit drei Mitgliedern,
die Hörerschaft der Akademie mit drei Mitgliedern.
Die Universität des Saarlandes und die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes können je ein Mitglied in das Kuratorium entsenden.
Das Kuratorium kann bis zu zwei weitere Persönlichkeiten als Mitglieder in das Kuratorium zuwählen.
Je ein Mitglied der Dozentenschaft der Akademie und des Berufsverbandes Praktischer Sozialwirte können an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilnehmen.
Für jedes Mitglied des Kuratoriums kann eine Stellvertretung benannt bzw. gewählt werden.