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Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens kann durch den Einsatz eines Verfahrens zur elektronischen Datenverarbeitung unterstützt werden. Das für die Ausbildung in der Altenpflege zuständige Ministerium kann die Verwendung dieses Verfahrens für das Antrags-, Bewilligungs-, Neuberechnungs-, Schlussrechnungs-, Melde- sowie Nachweisverfahren vorgeben.
Das für die Soziale Pflegeversicherung zuständige Ministerium entwickelt für die Antrags- und Verwaltungsverfahren nach dieser Verordnung ein elektronisches…
Das zuständige Ministerium wird für die in den §§ 10, 11, 12, 19, 22 und 25 beschriebenen Antrags- und Verwaltungsverfahren ein elektronisches…
Das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Ausgestaltung des Verfahrens zu bestimmen,…
Das für die Altenpflegeausbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, nach Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses durch Rechtsverordnung die…
Sobald der Akkreditierungsrat ein elektronisches Datenverarbeitungssystem zur Verfügung stellt, ist dieses zu nutzen.
Zur Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung sollen Behörden des Landes Verwaltungsabläufe unter Nutzung einer landeseinheitlichen Methode…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.