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Die Träger der Fachseminare für Altenpflege sind verpflichtet, der zuständigen Behörde jährlich bis zum 15. Juni eine Kursplanung für das folgende Kalenderjahr vorzulegen.
Die Kursplanung muss folgende Angaben enthalten:
Anzahl, Bezeichnung und Laufzeit der Kurse,
Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Kurs, für die eine Schulkostenpauschale beantragt werden soll,
Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Kurs, die eine Förderung auf Grund anderer Rechtsvorschriften erhalten,
Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Kurs, für die weder eine Schulkostenpauschale beantragt noch eine Förderung auf Grund anderer Rechtsvorschriften gezahlt werden soll und
Ausbildungszeitraum der jeweiligen Schülerinnen und Schüler nach den Nummern 2 bis 4.
Kursbezeichnung und Kursdauer sowie Anzahl und Ausbildungszeiträume der Schülerinnen und Schüler im Kurs,
Beginn und Ende der Kursteilnahme für jede Schülerin und jeden Schüler.
Dauer der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Kurs.
Angaben zu der vorgesehenen maximalen Teilnehmendenzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.
Verpflichtung eines Kindes zum Besuch eines Vorkurses zur sprachlichen Förderung gemäß § 36 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW und
Die Schulkostenpauschale je Schülerin oder Schüler beträgt bei Ausbildungen in Vollzeit monatlich 380 Euro. Bei Ausbildungen in Teilzeit erfolgt eine anteilige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.