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Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Sie beauftragt Fachlehrkräfte an Gemeinschaftsschulen, für jedes Prüfungsfach Aufgaben-vorschläge zu erarbeiten. Die Aufgaben sollen sich im Wesentlichen auf den Lehrstoff der Klassenstufen 9 und 10 beziehen. Die Prüfungsvorschläge sind mit Angabe der zu benutzenden Hilfsmittel, der Lösungen, der Korrekturhinweise und Bewertungsmaßstäbe einzureichen. Sie dürfen im Unterricht nicht behandelt werden.
Die Prüfungsvorschläge sind dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin bei der Schulaufsichtsbehörde persönlich auszuhändigen.