§ 3 AHptSchulAbschlPrO SLVerordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Gemeinschaftsschulen in Abendform Vom 8. September 2000
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 5 NichtschuelV SLVerordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Vom 4. März 2002
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 5 ErgPrfLatGraPrO SLVerordnung - Prüfungsordnung - über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums und Graecums Vom 8. Februar 1989
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und aus einer mündlichen Prüfung.